Futter

für Hunde

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Die Auswahl eines geeigneten Hundefutters fällt dabei aufgrund der immensen Vielfalt der am Markt verfügbaren Produkte nicht  immer ganz leicht. Für eine Orientierung werden vom Gesetzgeber allerdings klare Vorgaben gemacht, welche Informationen (per Gesetz bzw. Verordnung) auf der Deklaration gemacht werden müssen. Damit soll dem Anspruch nach einer Transparenz für alle Beteiligten Rechnung getragen werden. So stehen auf Beuteln und Packungen verschiedene Informationen, die sich einerseits aus der gesetzlichen Regelung (dem LFGB, d.h. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) ergeben, andererseits vom Hersteller aber auch freiwillig gemacht werden können. Aber auch hierfür gibt es dann wiederum genaue Vorschriften, d.h. ein Produzent darf eben nicht alles deklarieren. So ist es beispielsweise verboten, seinem Produkt eine gesundheitsfördernde Wirkung zuzusprechen, es sei denn, es handelt sich um ein Diätfuttermittel. Andererseits soll der Käufer anhand der Deklaration schnell wichtige Produktinformationen erhalten. Damit er – aber auch der zu Rate gezogene Tierarzt – dabei die Übersicht behält, sollen die Pflichtangaben für die Futtermittel zunächst näher erklärt und erst danach auf zusätzliche freiwillige Angaben der Hersteller eingegangen werden.

Bezeichnung des Futtermittels

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Mit dieser Angabe soll eine Einordnung des Futtermittels vorgenommen werden. So muss der Hersteller von Futtermitteln für Hunde zunächst angeben, ob es sich bei dem Produkt um ein Allein- oder Ergänzungsfutter handelt. Außerdem muss angegeben werden, ob das Futter für Adulte (=ausgewachsene) Hunde, laktierende Hündinnen oder Welpen ist.

Rechts sehen Sie rechtlich vorgeschriebene Angaben der Deklaration.

Kalkulation des Energiegehaltes

Wird der Energiegehalt des Futters (ME = umsetzbare Energie) nicht angegeben, kann dieser anhand der deklarierten Rohnährstoffgehalte kalkuliert werden. Hierfür sind folgende Rechenschritte zu machen, die sich aber auch recht schnell über die Erstellung eines Excel-Datenblattes durchführen lassen.

1. Berechnung des Gehaltes an Bruttoenergie (GE)

GE (MJ/100 g) = 0,02385 * Rp + 0,03934 * Rfe + 0,01717 * NfE + 0,01717 * Rfa

Dabei stehen Rp für Rohprotein, Rfe für Rohfett und Rfa für Rohfaser. Die N-freien Extraktstoffe (NfE) sind nicht der Deklaration zu entnehmen, sie können aber berechnet werden: Trockensubstanz – Ra – Rp – Rfe – Rfa

Die Trockensubstanz (TS) ergibt sich aus der Differenz der Feuchte zu 100. Wird beispielsweise ein Feuchtegehalt von 80 % deklariert, beträgt der Trockensubstanzgehalt 20 %. Wird auf einem Futter keine Feuchte deklariert  – dies ist futtermittelrechtlich erlaubt, wenn der Feuchtegehalt nicht höher als 14% ist – so unterstellt man einen TS-Gehalt von 86%.

2. Schätzung der Verdaulichkeit der Bruttoenergie (GE) anhand des Rfa-Gehaltes

Hund: sV* GE (%) = 91,2 – 1,43 Rfa (% TS)        * scheinbare Verdaulichkeit
Katze: sV* GE (%) = 87,9 – 0,88 Rfa (% TS)

Dabei ist in die Formel der Rfa-Gehalt des Futters bezogen auf die Trockensubstanz einzugeben (d.h. es wird dabei unterstellt, dass das Futter zu 100% trocken ist). Ist der Rfa-Gehalt in einem Futter beispielsweise mit 2,5% deklariert und beträgt der TS-Gehalt 80 % (bei einem Feuchtegehalt von 20%), so würde der Rfa-Gehalt in 100 % Trockensubstanz entsprechend 3,125 % betragen (und entsprechend in die Formel eingesetzt).

3. Berechnung der verdaulichen Energie (DE)

DE = GE * sV GE (%) / 100

Hier wird die Bruttoenergie (GE) aus Schritt 1 mit der scheinbaren Verdaulichkeit der Bruttoenergie (sV GE) multipliziert und durch 100 geteilt.

4. Berechnung der umsetzbaren Energie (ME)

Hund: ME (MJ/100 g) = DE – 0,00434 * Rp
Katze: ME (MJ/100 g) = DE – 0,0031 * Rp

Zur Verdeutlichung der Vorgehensweise sollen die Schritte exemplarisch an einem Beispiel durchgeführt werden:

Beispiel: Feuchtalleinfutter („Dosenfutter“) für einen Hund

Analytische Bestandteile: Feuchte 80 %, Rohprotein 7%, Rohfett 6%,
Rohasche 2%, Rohfaser 0,6%NfE = TS – Ra – Rp – Rfe – Rfa
= 20 – 2 – 7 – 6 – 0,6
= 4,4

Bei dem hier gewählten Beispiel würde der Energiegehalt des Futters also mit rund 0,4 MJ ME/100 g Futter angegeben werden können.

Fazit

Anhand der Deklaration kann der Tierbesitzer, aber auch der Tierarzt im Rahmen der Fütterungsberatung eine Einschätzung von Mischfuttermitteln vornehmen. So ist beispielsweise anhand der chemischen Zusammensetzung zu beurteilen, ob der Bedarf des Tieres durch Angebot des Mischfutters gedeckt wird bzw. ob  evtl. noch Ergänzungen (z.B. in Form von Faser) erforderlich sind. Um einen Vergleich zwischen Feucht- und Trockenfuttermitteln vornehmen zu können, sind die Produkte auf Trockensubstanz umzurechnen (Angaben der Deklaration beziehen sich auf die ursprüngliche Substanz, (d.h. Frischmasse). Der Tierarzt kann zudem über die Angabe der Inhaltsstoffe des Futters dessen Energiegehalt kalkulieren und somit eine exakte Empfehlung zur anzubietenden Futtermenge geben.

Wie Sie sehen, liefert die Deklaration eines Futtermittels viele wichtige Informationen. Ihnen war das alles zu kompliziert?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Auswahl des richtigen Alleinfutters für Ihren Hund bzw. nehme eine Bewertung des aktuellen Futters vor.

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